Dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gelten als energetische Sanierungsmaßnahme – und damit öffnen sich mehrere Fördertöpfe gleichzeitig. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) erstattet der Staat zwischen 15 und 20 Prozent der förderfähigen Kosten, ergänzt durch Landesförderungen wie das NRW-Programm Progres.nrw. Wer die richtigen Voraussetzungen kennt und den Antrag im richtigen Moment stellt, kann bei einem typischen Einbau mehrere hundert bis einige tausend Euro zurückholen.
Dieser Ratgeber zeigt, welche Förderprogramme für dezentrale Lüftungsanlagen konkret offenstehen, welche technischen Mindestanforderungen die Geräte erfüllen müssen und wie der Antragsprozess Schritt für Schritt abläuft.
Was wird gefördert – und warum ist dezentrale Lüftung förderfähig?
Dezentrale Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist ausdrücklich Teil der BEG-Einzelmaßnahmen unter der Kategorie „Anlagentechnik“. Die Begründung liegt in der Energiebilanz: Eine gut eingeplante dezentrale Lüftungsanlage mit hohem Wärmerückgewinnungsgrad senkt den Heizenergiebedarf, weil sie die Wärme aus der Abluft zurückgewinnt und auf die Frischluft überträgt, statt sie durch Fensterlüftung ungenutzt nach außen zu entlassen.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) gibt bei bestimmten Sanierungsvorhaben Mindestvorgaben für Luftwechsel und Feuchteschutz vor; eine technische Lüftungsanlage ist ein anerkanntes Mittel, diese Anforderungen zu erfüllen. Damit ergibt sich die Förderfähigkeit nicht aus einem Sonderstatus, sondern aus dem regulären Maßnahmenkatalog der Bundesförderung.
BEG EM – die wichtigste Förderquelle für dezentrale Lüftung
Fördersätze im Überblick
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM), die über das BAFA abgewickelt wird, fördert den Einbau oder die Modernisierung von dezentralen Lüftungsanlagen mit:
- 15 % Grundförderung auf die förderfähigen Investitionskosten
- +5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme Teil eines geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist → max. 20 %
Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr begrenzt (ohne iSFP) bzw. auf 60.000 Euro, wenn ein iSFP vorliegt. Bei einem typischen Einbau von vier dezentralen Geräten (ca. 4.000–7.000 Euro Gesamtkosten) ergeben sich daraus Zuschüsse von rund 600 bis 1.400 Euro.
Technische Mindestanforderungen für die Förderung
Nicht jede dezentrale Lüftungsanlage ist automatisch förderfähig. Das BAFA stellt zwei technische Pfade zur Verfügung:
| Wärmebereitstellungsgrad (WBG) | Spez. elektr. Leistungsaufnahme |
|---|---|
| ≥ 80 % | ≤ 0,45 W/(m³/h) |
| ≥ 75 % | ≤ 0,35 W/(m³/h) |
Dezentrale Pendellüfter im Paar-Betrieb (ein Gerät bläst Zuluft, das gegenüberliegende zieht Abluft – synchronisiert) gelten als Anlage und sind förderfähig. Einfache Abluftventilatoren ohne Wärmerückgewinnung sind es nicht.
Die Erfüllung dieser Kriterien muss durch eine Hersteller- oder Fachunternehmererklärung nachgewiesen werden.
Der Antragsprozess Schritt für Schritt
Der häufigste Fehler beim BEG-Antrag: Der Auftrag wird erteilt, bevor der Antrag gestellt wurde. Das schließt die Förderung aus. Hier die korrekte Reihenfolge:
1. Energieeffizienz-Experten beauftragen
Ein auf der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes (beg.bafa.de) gelisteter Energieberater muss das Vorhaben prüfen und eine Bestätigung zur Antragstellung (BzA) ausstellen. Ohne dieses Dokument ist kein BEG-Antrag möglich.
2. Antrag vor Auftragserteilung stellen
Mit der BzA wird der Förderantrag im BAFA-Online-Portal gestellt. Erst nach der Antragstellung darf der Handwerkervertrag unterschrieben werden – optional als Vertrag mit auflösender Bedingung an die Förderbewilligung.
3. Anlage einbauen und abnehmen lassen
Nach dem Einbau bestätigt der Energieberater die fachgerechte Durchführung und stellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD) aus.
4. Verwendungsnachweis einreichen
Rechnung, BnD und ggf. weitere Nachweise werden beim BAFA eingereicht. Der Zuschuss wird auf das angegebene Konto ausgezahlt. Die Auszahlung dauert typischerweise vier bis acht Wochen nach vollständigem Nachweis.
Landesförderung NRW: Progres.nrw als Ergänzung
Für Gebäude in Nordrhein-Westfalen gibt es zusätzlich das Programm Progres.nrw, das dezentrale Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung gesondert fördert:
- 200 Euro je Gerätepaar und Raum, maximal 1.000 Euro pro Wohn- oder Gewerbeeinheit
- Kombinierbar mit der BEG-Bundesförderung bis zu einer Gesamtförderquote von 60 %
- Programmlaufzeit: voraussichtlich bis Mitte 2027
Die Förderung wird über die Bezirksregierung Arnsberg beantragt und erfordert eine Fachunternehmererklärung sowie Gerätebescheinigungen des Herstellers. Wer in NRW investiert, kann BEG EM und Progres.nrw kumulieren – das erhöht die Gesamtförderung spürbar.
Steuerbonus – wenn keine Förderung beantragt wird
Wer keine BEG-Förderung beantragt oder für den sich der Aufwand mit Energieberater nicht lohnt, kann alternativ steuerliche Vorteile nutzen:
§ 35c EStG – Steuerermäßigung für energetische Sanierung
Gilt für selbstgenutzte Wohngebäude, die älter als zehn Jahre sind. Der Einbau einer Lüftungsanlage kann über drei Jahre verteilt mit 20 % der Kosten steuerlich angesetzt werden (max. 14.000 Euro Gesamtentlastung). Voraussetzung: Fachunternehmerbestätigung.
§ 35a EStG – Handwerkerbonus
Gilt für Lohnkosten bei Modernisierungsarbeiten. Bis zu 20 % der Lohnkosten (max. 1.200 Euro Steuerersparnis/Jahr) lassen sich abziehen. Nur für Arbeitskosten, nicht für Material.
Wichtig: BEG-Zuschuss und Steuerbonus (§ 35c) können für dieselbe Maßnahme nicht kombiniert werden. Wer die Bundesförderung beantragt, schließt die Steuerermäßigung für dieselbe Anlage aus – und umgekehrt.
Wer kann Förderung beantragen?
Die BEG EM steht grundsätzlich offen für:
- Selbstnutzende Eigentümer von Ein- und Mehrfamilienhäusern
- Vermieter (private und gewerbliche) für Maßnahmen an vermieteten Einheiten
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) für Gemeinschaftsflächen
Entscheidend ist, dass das Gebäude bereits besteht – Neubauten im ersten Bezug sind von der BEG EM ausgeschlossen, können aber über die BEG WG (Wohngebäude) gefördert werden.
Wie dezentrale PRANA-Systeme die Förderkriterien erfüllen
Das PRANA 210G ERP PRO arbeitet mit einem Kupfer-Wärmetauscher im Gegenstromsystem, der laut Herstellerangaben einen Wärmebereitstellungsgrad oberhalb des BEG-Schwellenwerts von 80 % erreicht. Die spezifische elektrische Leistungsaufnahme liegt durch den EC-Motor im energieeffizienten Bereich.
Für den Förderantrag relevant: Der Einbau erfolgt durch einen Fachbetrieb, der die Herstellerbescheinigungen und die erforderliche Fachunternehmererklärung ausstellt. Dieser Nachweis ist die Voraussetzung sowohl für die BAFA-Förderung als auch für das NRW-Programm Progres.nrw.
Ob ein dezentrales PRANA-System für Ihre konkrete Gebäudesituation förderfähig ist und ob die BEG oder eine Kombination mit dem Steuerbonus wirtschaftlich sinnvoller ist, sollte ein Energieberater im Einzelfall prüfen.
Typische Förderbeispiele
Eigenheim, 3 Zimmer, 4 Gerätepaare (NRW):
Einbaukosten ca. 6.000 Euro → BEG EM 15 %: 900 € + Progres.nrw: 800 € (4 × 200 €) → Gesamtförderung: 1.700 Euro (28 %)
Wohnung, 2 Gerätepaare, kein iSFP:
Einbaukosten ca. 2.800 Euro → BEG EM 15 %: 420 Euro
Eigenheim mit iSFP, 5 Gerätepaare:
Einbaukosten ca. 7.500 Euro → BEG EM 20 %: 1.500 Euro
Häufige Fragen
Kann ich den BEG-Antrag selbst stellen?
Den Online-Antrag im BAFA-Portal stellt der Eigentümer selbst. Die Bestätigung zur Antragstellung muss jedoch zwingend von einem Energieeffizienz-Experten aus der Bundesliste ausgestellt werden.
Gibt es eine Frist – kann ich rückwirkend beantragen?
Nein. Der Antrag muss gestellt werden, bevor der Handwerkervertrag unterschrieben wird. Rückwirkende Förderung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wie lange dauert die Auszahlung?
Nach vollständigem Verwendungsnachweis typischerweise vier bis acht Wochen. Der Bewilligungszeitraum beträgt 36 Monate.
Werden auch Mietwohnungen gefördert?
Ja. Vermieter können BEG-Förderung für Maßnahmen an ihren Mietobjekten beantragen.
Kann ich BEG und Steuerbonus kombinieren?
Nicht für dieselbe Maßnahme. Wer BEG-Förderung erhält, kann für die gleiche Anlage keinen § 35c Steuerbonus ansetzen.
Gilt die Förderung auch für Neubauten?
Die BEG EM gilt ausschließlich für Bestandsgebäude. Bei Neubauten greift die BEG WG (Wohngebäude).
Fazit
Die Förderung dezentraler Lüftungsanlagen ist klar geregelt und mit vertretbarem Aufwand zugänglich: 15 bis 20 Prozent über BEG EM (BAFA), ergänzt um regionale Programme wie Progres.nrw in Nordrhein-Westfalen. Die wichtigsten Schritte – Energieberater einbinden, Antrag vor Auftragserteilung stellen – sind nicht kompliziert, wenn man die Reihenfolge kennt. Wer den Antragsprozess korrekt durchläuft, holt bei einem typischen Einbau mehrere hundert bis über tausend Euro zurück.
Beratung anfragen
Sie planen den Einbau einer dezentralen Lüftungsanlage und möchten wissen, welche Förderung in Ihrer Situation in Frage kommt? Wir helfen bei der Einschätzung und können Sie mit einem Energieberater in Ihrer Region vernetzen.
[Kontaktformular: Beratung anfragen]
