Beratungsgespräch zum Förderweg einer Lüftungsanlage

Förderung für dezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zählen zur förderfähigen Anlagentechnik. Was das für ein dezentrales Vorhaben konkret bedeutet – und was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat.

Dezentrale Lüftung ist Anlagentechnik – und damit förderfähig

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert als Einzelmaßnahme den „Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung". Ob die Anlage zentral über ein Kanalnetz arbeitet oder dezentral Raum für Raum, ist dabei nicht das Unterscheidungsmerkmal – entscheidend ist die Wärmerückgewinnung. PRANA-Geräte arbeiten mit einem Gegenstrom-Wärmetauscher und erfüllen die technische Grundvoraussetzung.

Was das für Ihr Vorhaben in Euro bedeutet, hängt vom Einzelfall ab: von der Zahl der Wohneinheiten, vom Gesamtumfang der Sanierung und von der zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie. Diese Prüfung nimmt ein Energieeffizienz-Experte vor – seine Einbindung ist für die Förderung ohnehin vorgeschrieben.

  • Gegenstrom-Wärmetauscher
  • Antrag beim BAFA
  • Energieeffizienz-Experte Pflicht
  • Antrag vor Vorhabenbeginn

Förderfähige Kosten

Bis zu welcher Höhe Kosten angerechnet werden

Die Höchstgrenzen gelten für alle Einzelmaßnahmen eines Gebäudes zusammen – nicht je Gewerk. Eine Lüftungsanlage steht also nicht allein, sondern im Topf mit Dämmung, Fenstern und weiterer Anlagentechnik.

1. Wohneinheit

Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 €.

2. bis 6. Wohneinheit

Je 15.000 € förderfähige Kosten – mit erhöhter Grenze je 30.000 €.

Ab der 7. Wohneinheit

Je 8.000 € förderfähige Kosten – mit erhöhter Grenze je 15.000 €.

Quelle: BAFA-Merkblatt „Anlagentechnik (außer Heizung)", Stand Juli 2026. Den anzuwendenden Fördersatz ermittelt Ihr Energieeffizienz-Experte – wir nennen hier bewusst keine Prozentzahl, weil sie sich mit jeder Richtlinienänderung verschiebt.

Der iSFP-Bonus – was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat

Der Bonus von fünf Prozentpunkten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) war jahrelang das Standardargument in jeder Förderberatung. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € – und wird ausschließlich auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle gewährt.

Für ein reines Lüftungsvorhaben heißt das in aller Regel: kein iSFP-Bonus. Eine dezentrale Nachrüstung liegt üblicherweise deutlich unter 30.000 €. Relevant wird der Bonus erst, wenn die Lüftung Teil einer größeren Sanierung ist – zusammen mit Dämmung, Fenstern oder Heizung.

  • iSFP hebt die Höchstgrenze von 30.000 € auf 60.000 €
  • Bonus greift erst oberhalb der 30.000-€-Schwelle
  • sinnvoll im Sanierungspaket, nicht bei der Einzelmaßnahme

Wir sagen das offen, weil viele Anbieter weiterhin mit „bis zu 20 %" werben. Was für Ihr Vorhaben tatsächlich erreichbar ist, rechnet Ihnen ein Energieeffizienz-Experte vor – nicht wir.

Energieberater bespricht den Sanierungsfahrplan am Grundriss

Weitere Wege

Wenn der BAFA-Zuschuss nicht der beste Weg ist

Der Zuschuss ist nicht die einzige Möglichkeit – und nicht immer die günstigste. Drei Alternativen, die im Gespräch mit dem Energieberater auf den Tisch gehören.

Steuerbonus statt Zuschuss (§ 35c EStG)

Für selbst genutztes Wohneigentum lassen sich energetische Maßnahmen über drei Jahre steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem eine Fachunternehmerbescheinigung. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich gegenseitig aus – die Rechnung lohnt sich im Einzelfall.

KfW-Kredit bei größerer Sanierung

Wird das Gebäude als Ganzes auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht, läuft die Förderung nicht über den Zuschuss, sondern über ein KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Lüftung ist dann Teil des Gesamtpakets.

Programme von Land und Kommune

Einzelne Bundesländer und Kommunen fördern zusätzlich. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, hängt vom jeweiligen Programm ab und gehört in die Prüfung Ihres Energieberaters.

So läuft ein Förderantrag ab

Sechs Schritte – der vierte ist der, an dem die meisten Anträge scheitern.

  1. 1. Energieeffizienz-Experten einbinden

    Ohne EEE keine Förderung. Er prüft Ihr Vorhaben, bestätigt die Förderfähigkeit und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Wenn Sie noch keinen haben, stellen wir den Kontakt her.

  2. 2. Lüftung auslegen lassen

    Welche Serie, wie viele Geräte, in welchen Räumen. Das ergibt die Grundlage für Angebot und Nachweise – über die Systemauswahl oder im Beratungsgespräch.

  3. 3. Angebot einholen

    Ein Kostenvoranschlag über Geräte und Montage. Er beziffert die förderfähigen Kosten, die in den Antrag gehen.

  4. 4. Antrag stellen – vor der Beauftragung

    Der Antrag läuft über das BAFA und muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg.

  5. 5. Umsetzen lassen

    Der Einbau erfolgt durch einen Fachbetrieb – eine Kernbohrung je Gerät, rund zwei Stunden Arbeit. Die Fachunternehmererklärung kommt vom ausführenden Betrieb.

  6. 6. Nachweise einreichen

    Rechnungen, Fachunternehmererklärung und die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten gehen zurück ans BAFA. Datenblätter und Zertifikate liefern wir zu.

Wer macht was

Drei Beteiligte, klar getrennte Rollen

Eine Förderung ist keine Leistung, die ein Anbieter allein erbringen kann – und niemand, der Geräte verkauft, darf über ihre Bewilligung entscheiden. Genau deshalb ist der unabhängige Energieberater vorgeschrieben.

Air Prana

Auslegung Ihrer Anlage, Angebot über Geräte und Montage, technische Nachweise: Datenblätter, EPREL-Produktdatenblätter, Zertifikate. Wir koordinieren die Beteiligten – über die Förderfähigkeit entscheiden wir nicht.

Energieeffizienz-Experte

Prüft Ihr Vorhaben, bestätigt die Förderfähigkeit, erstellt die Bestätigung zum Antrag und rechnet seine Leistung selbst ab. Er ist unabhängig – das ist Voraussetzung, keine Formalie.

Fachbetrieb

Führt den Einbau aus und stellt die Fachunternehmererklärung. Montagepartner in Ihrer Region finden Sie über den Fachbetrieb-Finder.

Erst die Anlage, dann der Antrag

Ein Förderantrag braucht konkrete Zahlen: welche Geräte, wie viele, in welchen Räumen. Die Systemauswahl liefert genau das – in vier Schritten, mit unverbindlichem Kostenvoranschlag.

Systemauswahl starten

Häufige Fragen zur Förderung

Unsere Fachberatung beantwortet die häufigsten Fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an – Mo–Fr 9–15 Uhr unter 0228 76 399 700.

Ist eine dezentrale Lüftungsanlage überhaupt förderfähig?

Ja, sofern sie über eine Wärmerückgewinnung verfügt. Die BEG fördert raumlufttechnische Anlagen einschließlich Wärmerückgewinnung als Einzelmaßnahme; zentral oder dezentral ist dabei nicht das Kriterium. PRANA-Geräte arbeiten mit einem Gegenstrom-Wärmetauscher. Ob Ihr konkretes Vorhaben alle Bedingungen erfüllt, bestätigt der Energieeffizienz-Experte.

Bekomme ich die beworbenen 20 %?

In der Regel nicht. Die 20 % setzen sich aus der Grundförderung und dem iSFP-Bonus zusammen – und dieser Bonus wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch ab 30.000 € förderfähiger Kosten gewährt, und nur auf den darüberliegenden Anteil. Ein reines Lüftungsvorhaben liegt fast immer darunter. Wo Sie diese Zahl noch lesen, ist der Stand veraltet.

Muss ich wirklich einen Energieberater einschalten?

Ja. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die Förderung von Anlagentechnik vorgeschrieben. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag und rechnet seine Leistung eigenständig ab. Wenn Sie noch keinen haben, stellen wir den Kontakt her.

Wann muss der Antrag gestellt sein?

Vor Vorhabenbeginn. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist.

Übernimmt Air Prana den Antrag für mich?

Nein – den Antrag stellen Sie selbst beziehungsweise Ihr Energieberater. Wir liefern die technischen Unterlagen zu, die der Antrag verlangt: Datenblätter, EPREL-Produktdatenblätter und Zertifikate, alle im Download-Center abrufbar.

Was ist mit dem Lüftungskonzept nach DIN 1946-6?

Bei Sanierungen ist ein Lüftungskonzept normativ gefordert, sobald in erheblichem Umfang Fenster getauscht oder Dächer abgedichtet werden. Es beantwortet die Frage, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist, und dient zugleich als Grundlage für die Auslegung. Erstellt wird es von einem Fachplaner oder Energieberater.

Fragen zum Förderweg?

Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir beisteuern und wer für den Rest zuständig ist – ohne Versprechen, die wir nicht halten können.

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