
Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung zählen zur förderfähigen Anlagentechnik. Was das für ein dezentrales Vorhaben konkret bedeutet – und was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) fördert als Einzelmaßnahme den „Einbau, Austausch oder die Optimierung raumlufttechnischer Anlagen inklusive Wärme- und Kälterückgewinnung". Ob die Anlage zentral über ein Kanalnetz arbeitet oder dezentral Raum für Raum, ist dabei nicht das Unterscheidungsmerkmal – entscheidend ist die Wärmerückgewinnung. PRANA-Geräte arbeiten mit einem Gegenstrom-Wärmetauscher und erfüllen die technische Grundvoraussetzung.
Was das für Ihr Vorhaben in Euro bedeutet, hängt vom Einzelfall ab: von der Zahl der Wohneinheiten, vom Gesamtumfang der Sanierung und von der zum Antragszeitpunkt gültigen Richtlinie. Diese Prüfung nimmt ein Energieeffizienz-Experte vor – seine Einbindung ist für die Förderung ohnehin vorgeschrieben.
Förderfähige Kosten
Die Höchstgrenzen gelten für alle Einzelmaßnahmen eines Gebäudes zusammen – nicht je Gewerk. Eine Lüftungsanlage steht also nicht allein, sondern im Topf mit Dämmung, Fenstern und weiterer Anlagentechnik.
Bis zu 30.000 € förderfähige Kosten. Liegt ein individueller Sanierungsfahrplan vor, verdoppelt sich die Grenze auf 60.000 €.
Je 15.000 € förderfähige Kosten – mit erhöhter Grenze je 30.000 €.
Je 8.000 € förderfähige Kosten – mit erhöhter Grenze je 15.000 €.
Quelle: BAFA-Merkblatt „Anlagentechnik (außer Heizung)", Stand Juli 2026. Den anzuwendenden Fördersatz ermittelt Ihr Energieeffizienz-Experte – wir nennen hier bewusst keine Prozentzahl, weil sie sich mit jeder Richtlinienänderung verschiebt.
Der Bonus von fünf Prozentpunkten für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) war jahrelang das Standardargument in jeder Förderberatung. Seit dem 21. Juli 2026 gilt er nur noch ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 € – und wird ausschließlich auf den Anteil oberhalb dieser Schwelle gewährt.
Für ein reines Lüftungsvorhaben heißt das in aller Regel: kein iSFP-Bonus. Eine dezentrale Nachrüstung liegt üblicherweise deutlich unter 30.000 €. Relevant wird der Bonus erst, wenn die Lüftung Teil einer größeren Sanierung ist – zusammen mit Dämmung, Fenstern oder Heizung.
Wir sagen das offen, weil viele Anbieter weiterhin mit „bis zu 20 %" werben. Was für Ihr Vorhaben tatsächlich erreichbar ist, rechnet Ihnen ein Energieeffizienz-Experte vor – nicht wir.

Weitere Wege
Der Zuschuss ist nicht die einzige Möglichkeit – und nicht immer die günstigste. Drei Alternativen, die im Gespräch mit dem Energieberater auf den Tisch gehören.
Für selbst genutztes Wohneigentum lassen sich energetische Maßnahmen über drei Jahre steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem eine Fachunternehmerbescheinigung. Zuschuss und Steuerbonus schließen sich gegenseitig aus – die Rechnung lohnt sich im Einzelfall.
Wird das Gebäude als Ganzes auf ein Effizienzhaus-Niveau gebracht, läuft die Förderung nicht über den Zuschuss, sondern über ein KfW-Darlehen mit Tilgungszuschuss. Die Lüftung ist dann Teil des Gesamtpakets.
Einzelne Bundesländer und Kommunen fördern zusätzlich. Ob sich das mit der Bundesförderung kombinieren lässt, hängt vom jeweiligen Programm ab und gehört in die Prüfung Ihres Energieberaters.
Sechs Schritte – der vierte ist der, an dem die meisten Anträge scheitern.
Ohne EEE keine Förderung. Er prüft Ihr Vorhaben, bestätigt die Förderfähigkeit und erstellt die Bestätigung zum Antrag. Wenn Sie noch keinen haben, stellen wir den Kontakt her.
Welche Serie, wie viele Geräte, in welchen Räumen. Das ergibt die Grundlage für Angebot und Nachweise – über die Systemauswahl oder im Beratungsgespräch.
Ein Kostenvoranschlag über Geräte und Montage. Er beziffert die förderfähigen Kosten, die in den Antrag gehen.
Der Antrag läuft über das BAFA und muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Wer vorher beauftragt, verliert den Anspruch. Ein Vertrag mit aufschiebender Bedingung ist der übliche Weg.
Der Einbau erfolgt durch einen Fachbetrieb – eine Kernbohrung je Gerät, rund zwei Stunden Arbeit. Die Fachunternehmererklärung kommt vom ausführenden Betrieb.
Rechnungen, Fachunternehmererklärung und die Bestätigung des Energieeffizienz-Experten gehen zurück ans BAFA. Datenblätter und Zertifikate liefern wir zu.
Wer macht was
Eine Förderung ist keine Leistung, die ein Anbieter allein erbringen kann – und niemand, der Geräte verkauft, darf über ihre Bewilligung entscheiden. Genau deshalb ist der unabhängige Energieberater vorgeschrieben.
Auslegung Ihrer Anlage, Angebot über Geräte und Montage, technische Nachweise: Datenblätter, EPREL-Produktdatenblätter, Zertifikate. Wir koordinieren die Beteiligten – über die Förderfähigkeit entscheiden wir nicht.
Prüft Ihr Vorhaben, bestätigt die Förderfähigkeit, erstellt die Bestätigung zum Antrag und rechnet seine Leistung selbst ab. Er ist unabhängig – das ist Voraussetzung, keine Formalie.
Führt den Einbau aus und stellt die Fachunternehmererklärung. Montagepartner in Ihrer Region finden Sie über den Fachbetrieb-Finder.
Ein Förderantrag braucht konkrete Zahlen: welche Geräte, wie viele, in welchen Räumen. Die Systemauswahl liefert genau das – in vier Schritten, mit unverbindlichem Kostenvoranschlag.
Systemauswahl starten
Unsere Fachberatung beantwortet die häufigsten Fragen. Ist Ihre Frage nicht dabei? Rufen Sie uns an – Mo–Fr 9–15 Uhr unter 0228 76 399 700.
Ja, sofern sie über eine Wärmerückgewinnung verfügt. Die BEG fördert raumlufttechnische Anlagen einschließlich Wärmerückgewinnung als Einzelmaßnahme; zentral oder dezentral ist dabei nicht das Kriterium. PRANA-Geräte arbeiten mit einem Gegenstrom-Wärmetauscher. Ob Ihr konkretes Vorhaben alle Bedingungen erfüllt, bestätigt der Energieeffizienz-Experte.
In der Regel nicht. Die 20 % setzen sich aus der Grundförderung und dem iSFP-Bonus zusammen – und dieser Bonus wird seit dem 21. Juli 2026 nur noch ab 30.000 € förderfähiger Kosten gewährt, und nur auf den darüberliegenden Anteil. Ein reines Lüftungsvorhaben liegt fast immer darunter. Wo Sie diese Zahl noch lesen, ist der Stand veraltet.
Ja. Die Einbindung eines Energieeffizienz-Experten ist für die Förderung von Anlagentechnik vorgeschrieben. Er erstellt die Bestätigung zum Antrag und rechnet seine Leistung eigenständig ab. Wenn Sie noch keinen haben, stellen wir den Kontakt her.
Vor Vorhabenbeginn. Wer den Auftrag erteilt, bevor der Antrag gestellt ist, verliert den Anspruch. Üblich ist ein Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die Förderung bewilligt ist.
Nein – den Antrag stellen Sie selbst beziehungsweise Ihr Energieberater. Wir liefern die technischen Unterlagen zu, die der Antrag verlangt: Datenblätter, EPREL-Produktdatenblätter und Zertifikate, alle im Download-Center abrufbar.
Bei Sanierungen ist ein Lüftungskonzept normativ gefordert, sobald in erheblichem Umfang Fenster getauscht oder Dächer abgedichtet werden. Es beantwortet die Frage, ob eine lüftungstechnische Maßnahme notwendig ist, und dient zugleich als Grundlage für die Auslegung. Erstellt wird es von einem Fachplaner oder Energieberater.
Wir sagen Ihnen, welche Unterlagen wir beisteuern und wer für den Rest zuständig ist – ohne Versprechen, die wir nicht halten können.
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