Wer sein Gebäude energetisch sanieren will, steht vor einer komplexen Frage: Was zuerst? Dach, Fassade, Heizung, Lüftung – jede Maßnahme kostet Geld, und die Reihenfolge entscheidet darüber, wie effizient das Gesamtergebnis wird. Genau hier setzt der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) an. Er ist kein bürokratisches Pflichtdokument, sondern ein strategisches Werkzeug – und wer ihn richtig nutzt, holt beim BAFA deutlich mehr Förderung heraus.
Was ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP)?
Der iSFP ist ein fachlich ausgearbeiteter Sanierungsplan für ein konkretes Bestandsgebäude. Ein zugelassener Energieeffizienz-Experte (Expertenliste der Deutschen Energie-Agentur dena) analysiert den Ist-Zustand des Gebäudes, bewertet alle relevanten Bauteile und Anlagentechnik und leitet daraus eine priorisierte Maßnahmenreihenfolge ab.
Das Ergebnis ist kein allgemeines Merkblatt, sondern eine gebäudespezifische Sanierungsstrategie, die aufzeigt, wie das Objekt Schritt für Schritt auf einen höheren Energiestandard gebracht werden kann – bis hin zum KfW-Effizienzhaus-Niveau.
Der iSFP ist 15 Jahre gültig und muss nicht in einem Zug umgesetzt werden. Eigentümer können die empfohlenen Maßnahmen etappenweise realisieren und dabei stets von der verbesserten Förderbedingung profitieren, solange die Maßnahme im Fahrplan enthalten war.
Was kostet der iSFP – und wer bezahlt was?
Für ein Ein- oder Zweifamilienhaus liegen die Gesamtkosten für einen professionellen iSFP typischerweise zwischen 1.300 und 1.640 Euro brutto. Das BAFA fördert die Erstellung mit einem Zuschuss von 650 Euro (EFH/ZFH). Der verbleibende Eigenanteil liegt damit je nach Anbieter zwischen 650 und etwa 990 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern erhöht sich der BAFA-Zuschuss auf bis zu 850 Euro, zuzüglich 250 Euro, wenn die Ergebnisse auf einer Eigentümerversammlung präsentiert werden.
Wichtig: Der iSFP selbst ist nicht das Ziel – er ist das Mittel. Wer die Kosten isoliert betrachtet, verpasst den entscheidenden Vorteil.
Der iSFP-Bonus: 5 % mehr Förderung auf alle Einzelmaßnahmen
Der eigentliche wirtschaftliche Hebel des iSFP liegt im sogenannten iSFP-Bonus. Wer eine Sanierungsmaßnahme umsetzt, die zuvor im individuellen Sanierungsfahrplan empfohlen wurde, erhält beim BAFA (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen, BEG EM) einen zusätzlichen Fördersatz von 5 Prozentpunkten.
Das klingt nach wenig – ist aber erheblich, wenn man die förderfähige Kostenbasis berücksichtigt:
- Ohne iSFP: 15 % Förderung auf maximal 30.000 € pro Wohneinheit → maximal 4.500 € Zuschuss
- Mit iSFP: 20 % Förderung auf maximal 60.000 € pro Wohneinheit → maximal 12.000 € Zuschuss
Allein der iSFP-Bonus kann den maximalen Zuschuss also fast verdreifachen – von 4.500 auf 12.000 Euro pro Maßnahme und Wohneinheit. Bei größeren Sanierungsprojekten oder Mehrfamilienhäusern multipliziert sich dieser Effekt entsprechend.
Ein konkretes Beispiel: Ein Eigentümer plant eine Fassadendämmung für 50.000 Euro. Ohne iSFP erhält er 15 % von 30.000 € = 4.500 €. Mit iSFP erhält er 20 % von 50.000 € (bis max. 60.000 €) = 10.000 €. Die Mehrförderung durch den iSFP beträgt also 5.500 Euro – bei Erstellungskosten von unter 1.000 Euro Eigenanteil.
Wann lohnt sich der iSFP?
Als Faustregel gilt: Der iSFP rechnet sich bereits ab einer geplanten Einzelmaßnahme mit einem Investitionsvolumen von rund 20.000 Euro. Bei Summen über 30.000 Euro ist der Eigenanteil der iSFP-Erstellung durch die höhere Förderung meist in wenigen Monaten hereingeholt.
Besonders attraktiv ist der iSFP in folgenden Szenarien:
- Schrittweise Sanierung: Wer nicht alles auf einmal modernisieren kann oder will, profitiert über mehrere Jahre vom Bonus, solange die Maßnahmen im Fahrplan dokumentiert sind.
- Kombination mehrerer Maßnahmen: Fassade, Dach, Lüftung, Fenster – jede Maßnahme, die im iSFP steht, qualifiziert sich für den 5-%-Bonus.
- Hohe Investitionssummen: Bei Maßnahmen über 30.000 € verdoppelt der iSFP die förderfähige Kostenbasis.
Weniger sinnvoll ist der iSFP, wenn nur eine sehr kleine Einzelmaßnahme unter 10.000 Euro geplant ist und keine weiteren Sanierungsschritte absehbar sind.
Welche Gebäude sind berechtigt?
Der iSFP kann für Bestandsgebäude erstellt werden, die mindestens 10 Jahre alt sind und überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden. Neubauten und reine Gewerbeimmobilien sind ausgeschlossen.
Die Erstellung muss zwingend durch einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten erfolgen, der auf der Expertenliste der dena oder des BAFA gelistet ist. Laien oder nicht zugelassene Berater können keinen förderungsfähigen iSFP ausstellen.
Wie läuft die iSFP-Erstellung ab?
- Beauftragung: Suche nach einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten (dena-Expertenliste oder BAFA-Energieberater-Liste).
- Vor-Ort-Begehung: Der Experte besichtigt das Gebäude, nimmt alle Kennwerte auf (Dämmung, Heizsystem, Lüftung, Fenster, Gebäudehülle).
- Analyse und Planung: Auf Basis der Begehung werden Maßnahmen bewertet, priorisiert und in einen Sanierungsfahrplan eingebettet.
- Übergabe und Beratung: Der fertige iSFP wird übergeben, der Berater erläutert die empfohlene Reihenfolge und klärt offene Fragen.
Die Gesamtdauer vom Beauftragen bis zur Übergabe beträgt typischerweise 3 bis 6 Wochen.
Lüftung im iSFP: Warum sie früh geplant werden sollte
Eine häufige Reihenfolge bei Sanierungen: Fenster → Fassade → Dach. Was dabei oft zu spät bedacht wird: Mit jedem dieser Schritte wird die Gebäudehülle dichter. Eine Lüftungsanlage, die ursprünglich nicht nötig schien, wird nach der Sanierung oft unverzichtbar – und ist nach DIN 1946-6 bei Unterschreitung bestimmter n50-Grenzwerte sogar verpflichtend.
Ein sorgfältig erstellter iSFP berücksichtigt deshalb die Wechselwirkungen zwischen Gebäudehülle und Lüftung. Wer eine kontrollierte Wohnraumlüftung – wie eine dezentrale Lösung mit Wärmerückgewinnung – bereits in den Sanierungsfahrplan aufnimmt, kann die Maßnahme mit dem iSFP-Bonus fördern lassen und stellt sicher, dass die Luftqualität auch nach der Sanierung stimmt.
Das PRANA-System mit seinem keramischen Wärmetauscher eignet sich besonders für die nachträgliche Ergänzung in Bestandsgebäuden: kein zentrales Kanalsystem erforderlich, raumweise Installation, auch etappenweise realisierbar.
Typische Fehler beim iSFP
Bonus erst spät beantragen: Der iSFP muss vor der Maßnahme erstellt werden. Eine nachträgliche Erstellung nach abgeschlossener Sanierung berechtigt nicht zur erhöhten Förderung.
Nicht zugelassenen Berater beauftragen: Nur Energieeffizienz-Experten auf der dena-Expertenliste können einen förderungsfähigen iSFP ausstellen. Andere Berater – auch wenn fachlich kompetent – sind nicht ausreichend.
iSFP isoliert betrachten: Wer den iSFP nur als Pflichtaufwand sieht, unterschätzt seinen Wert. Die 15-jährige Gültigkeit und der Bonus auf jede einzelne Maßnahme machen ihn zu einer langfristigen Förderstrategie.
FAQ zum individuellen Sanierungsfahrplan
Muss ich alle iSFP-Maßnahmen umsetzen?
Nein. Der iSFP beschreibt eine Empfehlung. Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie umsetzen und in welcher Reihenfolge. Der Bonus gilt für jede Maßnahme, die im Fahrplan dokumentiert ist.
Kann ich den iSFP auch für vermietete Objekte erstellen lassen?
Ja, solange das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird und mindestens 10 Jahre alt ist.
Gilt der iSFP-Bonus auch für die Lüftungsanlage?
Ja. Eine kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung ist eine förderungsfähige Einzelmaßnahme im Rahmen der BEG EM – und profitiert mit iSFP vom erhöhten Fördersatz von 20 % auf bis zu 60.000 € förderfähige Kosten.
Was passiert, wenn ich mehrere Maßnahmen in einem Jahr umsetze?
Jede Maßnahme wird separat beim BAFA beantragt. Der iSFP-Bonus gilt jeweils, wenn die Maßnahme im Fahrplan vorgesehen war.
Bleibt der iSFP-Bonus auch nach einer möglichen Gesetzesänderung erhalten?
Nach aktuellem Stand (Juni 2026) bleibt der iSFP-Bonus auch im Rahmen des geplanten Gebäudemodernisierungsgesetzes (GMG, ab 01.07.2026 geplant) erhalten. Die Konditionen sollten vor Antragstellung geprüft werden.
Wie viel kostet ein iSFP für ein Mehrfamilienhaus?
Die Kosten steigen mit der Gebäudegröße. Das BAFA fördert bis zu 850 Euro, zuzüglich 250 Euro für die Präsentation auf einer Eigentümerversammlung.
Kann ich den iSFP-Bonus auch für eine bereits begonnene Maßnahme nutzen?
Nein. Der iSFP muss vor Beginn der Maßnahme erstellt worden sein, damit der Bonus gilt.
Fazit
Der individuelle Sanierungsfahrplan ist eine der renditestarken Investitionen bei einer geplanten Gebäudesanierung. Mit einem Eigenanteil von oft unter 1.000 Euro sichert er einen Förderbonus, der die Erstellungskosten schon bei der ersten umgesetzten Maßnahme vielfach überkompensiert. Die 15-jährige Gültigkeit gibt Eigentümern den Spielraum, Maßnahmen etappenweise umzusetzen – ohne auf den Bonus verzichten zu müssen.
Wer eine Lüftungsanlage im Zuge einer Sanierung plant, sollte den iSFP frühzeitig einbeziehen: sowohl für den finanziellen Vorteil als auch um sicherzustellen, dass Lüftung und Gebäudehülle abgestimmt geplant werden.
Nächste Schritte
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