Das Prinzip: Wie BAFA BEG EM funktioniert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zahlt einen prozentualen Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer Lüftungsanlage. Gefördert werden alle Kosten, die direkt mit der Maßnahme zusammenhängen: Geräte, Material, Installation und Planungsleistungen des Fachbetriebs.
Grundformel:
Fördersumme = Förderfähige Kosten × Fördersatz
Fördersatz 2026:
- Basisförderung: 15 %
- Mit iSFP-Bonus: 15 % + 5 % = 20 %
Förderobergrenze förderfähige Kosten:
- Ohne iSFP: 30.000 € pro Wohneinheit
- Mit iSFP: 60.000 € pro Wohneinheit
Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit:
- Ohne iSFP: 30.000 € × 15 % = 4.500 €
- Mit iSFP: 60.000 € × 20 % = 12.000 € (theoretisches Maximum)
In der Praxis übersteigen die Investitionskosten einer reinen Lüftungsmaßnahme selten 30.000 € – daher ist das effektive Maximum meist 4.500 € (ohne iSFP) bzw. 6.000 € (20 % von 30.000 €, wenn förderfähige Kosten ≤ 30.000 €).
Schritt 1: Förderfähige Kosten ermitteln
Was ist förderfähig?
- Gerätekosten (Lüftungsgeräte mit WRG)
- Installationsmaterial (Rohrleitungen, Befestigungen, Wand-Durchführungen)
- Lohnkosten des SHK-Fachbetriebs
- Planungsleistungen (Lüftungskonzept nach DIN 1946-6)
- Inbetriebnahme und Einmessung
Was ist NICHT förderfähig?
- Eigenleistung (Do-it-yourself Einbau)
- Reine Wartung oder Reparatur vorhandener Anlagen
- Maßnahmen, die nicht direkt der Lüftungsanlage dienen
Praxistipp: Die Rechnung des Fachbetriebs muss die förderfähigen Leistungen klar ausweisen. Eine pauschale Rechnungsstellung kann bei der Prüfung durch das BAFA problematisch sein.
Schritt 2: Anzahl der Wohneinheiten bestimmen
Bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich das Förderpotenzial:
1 Wohneinheit (EFH): Förderobergrenze = 30.000 € (ohne iSFP)
5 Wohneinheiten (MFH): Förderobergrenze = 5 × 30.000 € = 150.000 €
Das bedeutet: Selbst wenn die Investition die 30.000 €-Grenze einer WE übersteigt, bleibt der Überschuss nicht förderfähig – es sei denn, der iSFP-Bonus hebt die Grenze auf 60.000 €/WE an.
Schritt 3: iSFP-Bonus einkalkulieren?
Der iSFP-Bonus (+5 %) setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) voraus. Dieser muss von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.
Kosten eines iSFP: ca. 500–1.500 € je nach Gebäude und Anbieter.
Wann lohnt sich der iSFP?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Nur Lüftungsanlage, 3.000 € Investition | iSFP lohnt sich NICHT (5 % = 150 €, Kosten > Ertrag) |
| Lüftungsanlage + Heizung + Fenster, 30.000 € | iSFP lohnt sich (5 % = 1.500 €, meist > iSFP-Kosten) |
| MFH mit 8 WE, mehrere Maßnahmen | iSFP lohnt sich sehr (Bonus auf alle WE, alle Maßnahmen) |
Fazit iSFP: Bei größeren Sanierungspaketen fast immer sinnvoll. Bei kleinen Einzelmaßnahmen lohnt sich der Aufwand rechnerisch oft nicht.
Schritt 4: Fördersumme berechnen – Rechenbeispiele
Beispiel 1: EFH, dezentrale Lüftungsanlage, ohne iSFP
- Investition: 4.500 € (4 Geräte + Installation)
- Förderfähige Kosten: 4.500 €
- Fördersatz: 15 %
- Fördersumme: 675 €
Beispiel 2: EFH, dezentrale Lüftungsanlage, mit iSFP
- Investition: 4.500 €
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 900 €
- Mehrertrag durch iSFP: 225 € — lohnt sich erst bei weiteren Sanierungsmaßnahmen
Beispiel 3: MFH 6 WE, dezentrale Anlage je WE, ohne iSFP
- Investition gesamt: 12.000 €
- Förderfähige Kosten je WE: 2.000 €
- Fördersatz: 15 %
- Fördersumme: 6 × 300 € = 1.800 €
Beispiel 4: MFH 10 WE, zentrale Anlage, mit iSFP
- Investition gesamt: 45.000 €
- Förderfähige Kosten je WE: 4.500 €
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 10 × 900 € = 9.000 €
Beispiel 5: EFH, zentrale Anlage, hohe Investition, mit iSFP
- Investition: 18.000 €
- Förderobergrenze mit iSFP: 60.000 € → alles förderfähig
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 3.600 €
Schritt 5: Landesförderung einberechnen
In einigen Bundesländern (v. a. NRW) gibt es zusätzlich zur BAFA-Förderung Landeszuschüsse. Für eine vollständige Förderkalkulation:
- BAFA-Förderung berechnen (wie oben)
- Verfügbare Landesförderung für Ihr Bundesland prüfen (z. B. progres.nrw: 200 €/Gerätepaar je Raum, max. 1.000 €/WE)
- Kombinationsregeln beachten (Gesamtfördersatz-Obergrenze)
Erweitertes Beispiel NRW, EFH, 4 dezentrale Geräte (4 Räume):
- Investition: 4.500 €
- BAFA (15 %): 675 €
- progres.nrw (4 × 200 €): 800 €
- Gesamtförderung: 1.475 € = 33 % der Investition
Wo gibt es Online-Förderrechner?
Für eine unverbindliche Erstschätzung stehen mehrere kostenlose Online-Rechner zur Verfügung:
- energiefoerderrechner.de — spezialisiert auf BAFA und KfW, inkl. Lüftungsanlage
- energieeffizienzprofi.de — Vergleich verschiedener Förderoptionen
- ebf-energieberatung.de — BEG-EM Fördermittelrechner
Diese Rechner liefern Richtwerte – die tatsächliche Förderung hängt von der genauen Kostenzusammenstellung und der BAFA-Prüfung ab.
Typische Rechenfehler
Fehler 1: Bruttopreise statt Nettopreise verwenden.
BAFA berechnet die Förderung auf Grundlage der netto-Investitionskosten (ohne MwSt.), sofern der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für Privatpersonen gilt: Bruttorechnungsbetrag als Basis.
Fehler 2: Förderobergrenze übersehen.
Wer 35.000 € investiert, bekommt nicht 15 % von 35.000 € = 5.250 €, sondern nur 15 % von 30.000 € = 4.500 € (ohne iSFP).
Fehler 3: Planungsleistungen vergessen.
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und die Einregulierung sind förderfähige Positionen. Sie erhöhen die Basis für die Förderberechnung.
PRANA im Förderrechner
Dezentrale PRANA-Geräte sind als kontrollierte Wohnraumlüftung mit WRG förderfähig – wenn die WRG-Effizienz ≥ 75 % nachweisbar ist. Bei der Förderberechnung fließen alle Geräte, das Installationsmaterial und die Fachbetrieb-Kosten als förderfähige Position ein.
Nächste Schritte
Wenn Sie Ihre Fördersumme genau berechnen möchten:
- Angebot vom SHK-Fachbetrieb einholen (inkl. Aufschlüsselung der Leistungen)
- Prüfen ob iSFP vorhanden oder sinnvoll
- BAFA-Förderrechner für Erstschätzung nutzen
- Landesförderung für Ihr Bundesland prüfen
- BAFA-Antrag vor Auftragsvergabe stellen
→ Beratung anfragen: Wir helfen Ihnen, die optimale Förderstruktur für Ihr Lüftungsprojekt zu ermitteln.
Fazit
Die Fördersumme für eine Lüftungsanlage lässt sich in vier Schritten berechnen: förderfähige Kosten ermitteln, Wohneinheiten zählen, iSFP-Bonus prüfen, Fördersatz anwenden. Online-Rechner liefern eine schnelle Erstschätzung. Wer auch Landesförderung einbezieht, holt bei gleicher Investition deutlich mehr heraus – besonders in NRW.
→ Kontakt aufnehmen: Lassen Sie Ihre individuelle Fördersumme berechnen – bevor Sie die Anlage beauftragen.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die BAFA-Förderung für eine Lüftungsanlage?
Förderfähige Kosten × Fördersatz (15 % oder 20 % mit iSFP). Die Förderobergrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP).
Was ist die maximale Förderung pro Wohneinheit?
Ohne iSFP: 4.500 € (15 % von 30.000 €). Mit iSFP und Investition ≤ 30.000 €: 6.000 € (20 % von 30.000 €). Theoretisches Maximum mit iSFP bei voller Förderobergrenze: 12.000 €.
Lohnt sich der iSFP-Bonus für eine reine Lüftungsanlage?
Meistens nicht – bei einer kleinen Investition ist der Mehrertrag (5 %) geringer als die iSFP-Kosten. Bei größeren Sanierungspaketen lohnt sich der iSFP fast immer.
Wo gibt es kostenlose Förderrechner für Lüftungsanlagen?
energiefoerderrechner.de, energieeffizienzprofi.de und ebf-energieberatung.de bieten kostenlose BEG-EM-Rechner.
Wie werden Planungskosten in der Förderung berücksichtigt?
Planungsleistungen (Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Einregulierung) sind förderfähige Kosten und fließen in die Berechnungsgrundlage ein.
Kann ich die Fördersumme schon vor dem Antrag berechnen?
Ja, mit einem Online-Rechner können Sie eine Erstschätzung machen. Die genaue Förderhöhe bestätigt BAFA erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Quellen & Stand
Stand der Angaben: 27.06.2026. Fördersätze und Normen ändern sich; für Ihr Vorhaben prüfen Energieberater die Förderfähigkeit, wir begleiten und dokumentieren.


