Lüftungsanlage im Mehrfamilienhaus: So funktioniert die BAFA-Förderung

Lüftungsanlagen im Mehrfamilienhaus (MFH) sind eine erhebliche Investition – und gleichzeitig gut förderfähig. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) des BAFA erhalten Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) bis zu 20 % der Investitionskosten als Zuschuss, je Wohneinheit. Was das in der Praxis bedeutet, zeigt dieser Artikel.

Warum sich Lüftungsanlagen im MFH besonders lohnen

Im Mehrfamilienhaus summiert sich die Wirkung: Jede Wohneinheit profitiert von verbesserter Luftqualität, reduziertem Feuchteeintrag und niedrigeren Heizkosten. Gleichzeitig skaliert auch die Förderung – die BAFA-Förderobergrenzen gelten je Wohneinheit, nicht je Gebäude. Bei einem MFH mit 10 Wohneinheiten ergibt sich so ein erheblich höheres Förderpotenzial als im Einfamilienhaus.

BAFA BEG EM: Die Grundlagen

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) fördert energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden. Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sind förderfähig, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen.

Fördersatz:

  • Basisförderung: 15 % der förderfähigen Kosten
  • iSFP-Bonus: +5 % bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP)
  • Maximaler Fördersatz: 20 %

Förderobergrenze je Wohneinheit:

Situation Förderfähige Kosten (max.) Zuschuss (max.)
Ohne iSFP (15 %) 30.000 € pro WE 4.500 € pro WE
Mit iSFP (20 %) 60.000 € pro WE 12.000 € pro WE

Stand: BEG EM Merkblatt 2026 – Angaben ohne Gewähr, Förderbedingungen können sich ändern.

Rechenbeispiel: MFH mit 10 Wohneinheiten

Annahme: 10 WE, dezentrale Lüftungsanlage, je 2 Geräte pro Wohneinheit.

Parameter Wert
Investitionskosten gesamt ca. 25.000 €
Förderfähige Kosten pro WE 2.500 €
Fördersatz ohne iSFP (15 %) 375 € pro WE
Gesamtförderung (10 WE) 3.750 €
Mit iSFP-Bonus (20 %) 500 € pro WE → 5.000 € gesamt

Bei höherwertiger Ausstattung (z. B. zentrale WRG-Einheit oder hybride Systeme mit höheren Kosten) sind die Förderobergrenzen je WE deutlich höher – und die Zuschüsse entsprechend größer.

Beispiel großes MFH, 20 WE, Gesamtinvestition 80.000 €:

  • Förderfähige Kosten je WE: 4.000 €
  • Mit 20 % iSFP-Satz: 800 € je WE → 16.000 € Gesamtförderung

Technische Voraussetzungen für die Förderung

Damit eine Lüftungsanlage im MFH über BEG EM förderfähig ist, müssen folgende technische Anforderungen erfüllt sein:

  • WRG-Effizienz: Wärmerückgewinnung ≥ 80 % (Wärmerückgewinnungsgrad)
  • Gerätetyp: Kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung (dezentral oder zentral)
  • Technisches Datenblatt / Herstellernachweise müssen die WRG-Effizienz belegen
  • Fachbetriebspflicht: Installation durch zertifizierten Fachbetrieb (SHK)

Dezentrale Geräte mit ≥ 80 % WRG-Effizienz erfüllen diese Anforderung in der Regel.

Muss ein Energieeffizienz-Experte eingebunden werden?

Für BEG EM Einzelmaßnahmen ist kein Energieeffizienz-Experte zwingend erforderlich – das unterscheidet BEG EM von BEG WG (Gebäudehülle und Heizsystem). Die Einbindung eines iSFP-Experten ist jedoch Voraussetzung, um den iSFP-Bonus von +5 % zu erhalten.

iSFP-Bonus: Lohnt sich das?

Ein individueller Sanierungsfahrplan kostet je nach Anbieter ca. 500–1.500 Euro. Bei einem MFH mit 10 WE erhöht der iSFP-Bonus die Förderung um 5 % – bei einer Investition von 25.000 € sind das zusätzliche 1.250 €. Wenn weitere Sanierungsmaßnahmen geplant sind (Heizung, Fenster, Dämmung), amortisiert sich der iSFP-Aufwand schnell.

So läuft die Antragstellung ab

Schritt 1 – Antrag vor Auftragsvergabe:

Der BAFA-Antrag muss zwingend vor der Beauftragung des Fachbetriebs gestellt werden. Nachträgliche Anträge werden nicht bewilligt.

Schritt 2 – Fachbetrieb beauftragen:

Nach positiver Rückmeldung des BAFA (Zuwendungsbescheid oder Bestätigung) kann der Auftrag vergeben werden.

Schritt 3 – Maßnahme umsetzen und Rechnungen einreichen:

Nach Abschluss werden Rechnungen und Nachweise (Datenblätter, Fachbetriebsnachweis) beim BAFA eingereicht.

Schritt 4 – Auszahlung:

Nach Prüfung wird der Zuschuss auf das angegebene Konto überwiesen.

Typische Fehler bei der MFH-Förderung

Fehler 1: Auftrag vor Antragstellung.

Der häufigste Fehler. Wer den Fachbetrieb beauftragt, bevor der BAFA-Antrag gestellt ist, verliert den Förderanspruch vollständig.

Fehler 2: WRG-Effizienz nicht dokumentiert.

Ohne Herstellernachweis über die WRG-Effizienz ≥ 80 % kann BAFA die Förderung ablehnen.

Fehler 3: Förderung mit Steuerbonus kombinieren.

BAFA BEG EM und § 35c EStG (Steuerbonus für energetische Sanierung) dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Es muss eine der beiden Optionen gewählt werden.

Fehler 4: Förderobergrenzen falsch berechnen.

Die Obergrenzen gelten je Wohneinheit – nicht je Gebäude. Bei größeren MFH lohnt es sich, die tatsächlich entstehenden Kosten je Wohneinheit zu berechnen.

PRANA als dezentrale Option im MFH

Für Mehrfamilienhäuser, die keine aufwändige Zentralanlage mit Kanalführung realisieren können oder wollen, bietet dezentrale Wohnraumlüftung wie PRANA einen praktischen Ansatz: raumweise Nachrüstung, je Wohneinheit separat steuerbar, keine Eingriffe in gemeinschaftliche Versorgungswege. Ob diese Lösung für ein konkretes MFH passt, sollte ein Fachplaner oder ein zertifizierter SHK-Betrieb beurteilen.

Praxisbeispiel: WEG saniert Lüftung im Bestand

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit 12 WE (Baujahr 1985) tauscht in einer Gemeinschaftsmaßnahme die alten Fenster aus und stellt fest: Das Gebäude wird signifikant dichter. Nach DIN 1946-6 ist ein Lüftungskonzept erforderlich. Entscheidung: je 2 dezentrale Geräte je WE, Gesamtinvestition 28.800 €.

  • Kosten je WE: 2.400 €
  • BAFA BEG EM 20 % (mit iSFP): 480 € je WE
  • Gesamtförderung: 5.760 €
  • Nettoinvestition WEG: 23.040 €

Beratung und nächste Schritte

Für MFH-Projekte empfiehlt sich frühzeitig ein Energieberater einzubinden – dieser kann den iSFP erstellen, die Förderantragstellung koordinieren und sicherstellen, dass die technischen Anforderungen erfüllt werden.

→ Beratung anfragen: Wir beraten Sie zu Lüftungslösungen und Fördermöglichkeiten für Ihr Mehrfamilienhaus.


FAQ

Wie viel Förderung gibt es für Lüftungsanlagen im MFH?

Bis zu 20 % der förderfähigen Kosten je Wohneinheit über BAFA BEG EM – 15 % Basis plus 5 % iSFP-Bonus bei Vorliegen eines Sanierungsfahrplans.

Wird pro Wohneinheit oder pro Gebäude gefördert?

Pro Wohneinheit. Die Förderobergrenzen gelten je WE: 30.000 € (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP) förderfähige Kosten.

Muss ein Energieeffizienz-Experte für BEG EM eingebunden werden?

Nicht zwingend für die Basisförderung. Für den iSFP-Bonus (+5 %) ist ein iSFP-Experte erforderlich.

Welche WRG-Effizienz ist für die BAFA-Förderung nötig?

Mindestens 80 % Wärmerückgewinnungsgrad. Der Nachweis muss über Herstellerdaten erbracht werden.

Kann eine WEG gemeinsam einen BAFA-Antrag stellen?

Ja. WEGs können als Antragsteller auftreten und die Maßnahmen gemeinschaftlich über die Hausverwaltung koordinieren.

Darf BAFA-Förderung und Steuerbonus kombiniert werden?

Nein. BAFA BEG EM und § 35c EStG (Steuerbonus energetische Sanierung) dürfen nicht für dieselbe Maßnahme kombiniert werden. Eine der beiden Optionen muss gewählt werden.


Fazit

Die BAFA BEG EM-Förderung macht Lüftungsanlagen in Mehrfamilienhäusern erheblich günstiger – bis zu 20 % je Wohneinheit, mit klaren technischen Anforderungen und einem geregelten Antragsverfahren. Entscheidend: Der Antrag muss vor Auftragsvergabe gestellt werden. WEGs und Eigentümer, die mehrere Sanierungsmaßnahmen bündeln und einen iSFP erstellen lassen, holen das Maximum aus den verfügbaren Fördermitteln heraus.

→ Kontakt aufnehmen: Lassen Sie sich beraten, wie Lüftungsförderung in Ihr MFH-Sanierungskonzept integriert werden kann.


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