Wer eine Lüftungsanlage plant, will schnell wissen: Wie viel Geld bekomme ich zurück? Die Antwort hängt von der Investitionssumme, dem gewählten Fördersatz und der Anzahl der Wohneinheiten ab. Dieser Artikel zeigt, wie die Fördersumme für eine Lüftungsanlage berechnet wird – transparent, mit Rechenbeispielen und ohne Fachbegriff-Overhead.
Das Prinzip: Wie BAFA BEG EM funktioniert
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) zahlt einen prozentualen Zuschuss auf die förderfähigen Kosten Ihrer Lüftungsanlage. Gefördert werden alle Kosten, die direkt mit der Maßnahme zusammenhängen: Geräte, Material, Installation und Planungsleistungen des Fachbetriebs.
Grundformel:
Fördersumme = Förderfähige Kosten × Fördersatz
Fördersatz 2026:
- Basisförderung: 15 %
- Mit iSFP-Bonus: 15 % + 5 % = 20 %
Förderobergrenze förderfähige Kosten:
- Ohne iSFP: 30.000 € pro Wohneinheit
- Mit iSFP: 60.000 € pro Wohneinheit
Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit:
- Ohne iSFP: 30.000 € × 15 % = 4.500 €
- Mit iSFP: 60.000 € × 20 % = 12.000 € (theoretisches Maximum)
In der Praxis übersteigen die Investitionskosten einer reinen Lüftungsmaßnahme selten 30.000 € – daher ist das effektive Maximum meist 4.500 € (ohne iSFP) bzw. 6.000 € (20 % von 30.000 €, wenn förderfähige Kosten ≤ 30.000 €).
Schritt 1: Förderfähige Kosten ermitteln
Was ist förderfähig?
- Gerätekosten (Lüftungsgeräte mit WRG)
- Installationsmaterial (Rohrleitungen, Befestigungen, Wand-Durchführungen)
- Lohnkosten des SHK-Fachbetriebs
- Planungsleistungen (Lüftungskonzept nach DIN 1946-6)
- Inbetriebnahme und Einmessung
Was ist NICHT förderfähig?
- Eigenleistung (Do-it-yourself Einbau)
- Reine Wartung oder Reparatur vorhandener Anlagen
- Maßnahmen, die nicht direkt der Lüftungsanlage dienen
Praxistipp: Die Rechnung des Fachbetriebs muss die förderfähigen Leistungen klar ausweisen. Eine pauschale Rechnungsstellung kann bei der Prüfung durch das BAFA problematisch sein.
Schritt 2: Anzahl der Wohneinheiten bestimmen
Bei Mehrfamilienhäusern multipliziert sich das Förderpotenzial:
1 Wohneinheit (EFH): Förderobergrenze = 30.000 € (ohne iSFP)
5 Wohneinheiten (MFH): Förderobergrenze = 5 × 30.000 € = 150.000 €
Das bedeutet: Selbst wenn die Investition die 30.000 €-Grenze einer WE übersteigt, bleibt der Überschuss nicht förderfähig – es sei denn, der iSFP-Bonus hebt die Grenze auf 60.000 €/WE an.
Schritt 3: iSFP-Bonus einkalkulieren?
Der iSFP-Bonus (+5 %) setzt einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) voraus. Dieser muss von einem zugelassenen Energieeffizienz-Experten erstellt werden.
Kosten eines iSFP: ca. 500–1.500 € je nach Gebäude und Anbieter.
Wann lohnt sich der iSFP?
| Situation | Empfehlung |
|---|---|
| Nur Lüftungsanlage, 3.000 € Investition | iSFP lohnt sich NICHT (5 % = 150 €, Kosten > Ertrag) |
| Lüftungsanlage + Heizung + Fenster, 30.000 € | iSFP lohnt sich (5 % = 1.500 €, meist > iSFP-Kosten) |
| MFH mit 8 WE, mehrere Maßnahmen | iSFP lohnt sich sehr (Bonus auf alle WE, alle Maßnahmen) |
Fazit iSFP: Bei größeren Sanierungspaketen fast immer sinnvoll. Bei kleinen Einzelmaßnahmen lohnt sich der Aufwand rechnerisch oft nicht.
Schritt 4: Fördersumme berechnen – Rechenbeispiele
Beispiel 1: EFH, dezentrale Lüftungsanlage, ohne iSFP
- Investition: 4.500 € (4 Geräte + Installation)
- Förderfähige Kosten: 4.500 €
- Fördersatz: 15 %
- Fördersumme: 675 €
Beispiel 2: EFH, dezentrale Lüftungsanlage, mit iSFP
- Investition: 4.500 €
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 900 €
- Mehrertrag durch iSFP: 225 € — lohnt sich erst bei weiteren Sanierungsmaßnahmen
Beispiel 3: MFH 6 WE, dezentrale Anlage je WE, ohne iSFP
- Investition gesamt: 12.000 €
- Förderfähige Kosten je WE: 2.000 €
- Fördersatz: 15 %
- Fördersumme: 6 × 300 € = 1.800 €
Beispiel 4: MFH 10 WE, zentrale Anlage, mit iSFP
- Investition gesamt: 45.000 €
- Förderfähige Kosten je WE: 4.500 €
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 10 × 900 € = 9.000 €
Beispiel 5: EFH, zentrale Anlage, hohe Investition, mit iSFP
- Investition: 18.000 €
- Förderobergrenze mit iSFP: 60.000 € → alles förderfähig
- Fördersatz: 20 %
- Fördersumme: 3.600 €
Schritt 5: Landesförderung einberechnen
In einigen Bundesländern (v. a. NRW) gibt es zusätzlich zur BAFA-Förderung Landeszuschüsse. Für eine vollständige Förderkalkulation:
- BAFA-Förderung berechnen (wie oben)
- Verfügbare Landesförderung für Ihr Bundesland prüfen (z. B. progres.nrw: 200 €/Gerätepaar je Raum, max. 1.000 €/WE)
- Kombinationsregeln beachten (Gesamtfördersatz-Obergrenze)
Erweitertes Beispiel NRW, EFH, 4 dezentrale Geräte (4 Räume):
- Investition: 4.500 €
- BAFA (15 %): 675 €
- progres.nrw (4 × 200 €): 800 €
- Gesamtförderung: 1.475 € = 33 % der Investition
Wo gibt es Online-Förderrechner?
Für eine unverbindliche Erstschätzung stehen mehrere kostenlose Online-Rechner zur Verfügung:
- energiefoerderrechner.de — spezialisiert auf BAFA und KfW, inkl. Lüftungsanlage
- energieeffizienzprofi.de — Vergleich verschiedener Förderoptionen
- ebf-energieberatung.de — BEG-EM Fördermittelrechner
Diese Rechner liefern Richtwerte – die tatsächliche Förderung hängt von der genauen Kostenzusammenstellung und der BAFA-Prüfung ab.
Typische Rechenfehler
Fehler 1: Bruttopreise statt Nettopreise verwenden.
BAFA berechnet die Förderung auf Grundlage der netto-Investitionskosten (ohne MwSt.), sofern der Antragsteller zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Für Privatpersonen gilt: Bruttorechnungsbetrag als Basis.
Fehler 2: Förderobergrenze übersehen.
Wer 35.000 € investiert, bekommt nicht 15 % von 35.000 € = 5.250 €, sondern nur 15 % von 30.000 € = 4.500 € (ohne iSFP).
Fehler 3: Planungsleistungen vergessen.
Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und die Einregulierung sind förderfähige Positionen. Sie erhöhen die Basis für die Förderberechnung.
PRANA im Förderrechner
Dezentrale PRANA-Geräte sind als kontrollierte Wohnraumlüftung mit WRG förderfähig – wenn die WRG-Effizienz ≥ 75 % nachweisbar ist. Bei der Förderberechnung fließen alle Geräte, das Installationsmaterial und die Fachbetrieb-Kosten als förderfähige Position ein.
Nächste Schritte
Wenn Sie Ihre Fördersumme genau berechnen möchten:
- Angebot vom SHK-Fachbetrieb einholen (inkl. Aufschlüsselung der Leistungen)
- Prüfen ob iSFP vorhanden oder sinnvoll
- BAFA-Förderrechner für Erstschätzung nutzen
- Landesförderung für Ihr Bundesland prüfen
- BAFA-Antrag vor Auftragsvergabe stellen
→ Beratung anfragen: Wir helfen Ihnen, die optimale Förderstruktur für Ihr Lüftungsprojekt zu ermitteln.
FAQ
Wie berechne ich die BAFA-Förderung für eine Lüftungsanlage?
Förderfähige Kosten × Fördersatz (15 % oder 20 % mit iSFP). Die Förderobergrenze liegt bei 30.000 € pro Wohneinheit (ohne iSFP) bzw. 60.000 € (mit iSFP).
Was ist die maximale Förderung pro Wohneinheit?
Ohne iSFP: 4.500 € (15 % von 30.000 €). Mit iSFP und Investition ≤ 30.000 €: 6.000 € (20 % von 30.000 €). Theoretisches Maximum mit iSFP bei voller Förderobergrenze: 12.000 €.
Lohnt sich der iSFP-Bonus für eine reine Lüftungsanlage?
Meistens nicht – bei einer kleinen Investition ist der Mehrertrag (5 %) geringer als die iSFP-Kosten. Bei größeren Sanierungspaketen lohnt sich der iSFP fast immer.
Wo gibt es kostenlose Förderrechner für Lüftungsanlagen?
energiefoerderrechner.de, energieeffizienzprofi.de und ebf-energieberatung.de bieten kostenlose BEG-EM-Rechner.
Wie werden Planungskosten in der Förderung berücksichtigt?
Planungsleistungen (Lüftungskonzept nach DIN 1946-6, Einregulierung) sind förderfähige Kosten und fließen in die Berechnungsgrundlage ein.
Kann ich die Fördersumme schon vor dem Antrag berechnen?
Ja, mit einem Online-Rechner können Sie eine Erstschätzung machen. Die genaue Förderhöhe bestätigt BAFA erst nach Prüfung des Verwendungsnachweises.
Fazit
Die Fördersumme für eine Lüftungsanlage lässt sich in vier Schritten berechnen: förderfähige Kosten ermitteln, Wohneinheiten zählen, iSFP-Bonus prüfen, Fördersatz anwenden. Online-Rechner liefern eine schnelle Erstschätzung. Wer auch Landesförderung einbezieht, holt bei gleicher Investition deutlich mehr heraus – besonders in NRW.
→ Kontakt aufnehmen: Lassen Sie Ihre individuelle Fördersumme berechnen – bevor Sie die Anlage beauftragen.
