FAQ – Förderung & Kosten

BAFA/BEG, iSFP-Bonus, §35c, technische Voraussetzungen und Wirtschaftlichkeit der PRANA-Förderung. Teil des PRANA FAQ-Hubs (25 Fragen in diesem Themenbereich).

Welche Basisförderung kann ich für den Einbau einer PRANA-Lüftungsanlage beim BAFA erhalten?
Für die Installation eines PRANA-Systems im Rahmen einer energetischen Sanierung können Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) eine Basisförderung von 15 % der förderfähigen Kosten beantragen. Diese staatliche Unterstützung soll Hausbesitzer dazu motivieren, hocheffiziente Lüftungstechnik mit Wärmerückgewinnung einzusetzen, um den Primärenergiebedarf des Gebäudes zu senken. Damit die Förderung für PRANA bewilligt wird, müssen bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllt sein, die alle Wohnraummodelle der Serie M23 technisch einhalten.
Was verbirgt sich hinter dem iSFP-Bonus und wie profitiere ich davon bei meinem PRANA-Projekt?
Falls für Ihr Gebäude bereits ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater erstellt wurde, erhöht sich der Fördersatz für die PRANA-Lüftungsanlage um zusätzliche 5 %. In Kombination mit der Basisförderung ergibt sich somit ein Gesamtzuschuss von bis zu 20 % für Ihre Investition in die PRANA-Technologie. Dieser Bonus macht die Nachrüstung von PRANA besonders für Eigentümer attraktiv, die ihr Gebäude schrittweise und nach einem professionellen energetischen Gesamtkonzept sanieren möchten.
In welcher Reihenfolge muss ich den Förderantrag und den Kauf der PRANA-Geräte abwickeln?
Es ist technisch und rechtlich absolut kritisch, dass der Förderantrag gestellt und die offizielle Bewilligung abgewartet wird, bevor Sie die PRANA-Geräte kaufen oder einen Montagebetrieb beauftragen. Eine Umsetzung der Maßnahme vor der Antragstellung gilt als förderschädlicher Fehler und führt zur vollständigen Ablehnung des Zuschusses durch das BAFA. Planen Sie Ihr PRANA-Projekt daher mit ausreichend Vorlaufzeit und nutzen Sie die Unterstützung von Partnern wie Next Level Energy für die korrekte zeitliche Abfolge.
Erfüllt PRANA die technische Mindestanforderung einer Wärmerückgewinnung von 75 %?
Ja, die PRANA-Modelle erfüllen diese wichtige Voraussetzung der Fördergeber, da sie auf der für das BAFA relevanten Referenzstufe einen Wirkungsgrad der Wärmerückgewinnung (WRG) von mindestens 75 % erreichen. In der Spitze erzielt das PRANA-System auf niedrigen Stufen sogar belegte Werte von bis zu 98,5 %, was es zu einem der effizientesten Geräte am Markt macht. Dieser hohe Wirkungsgrad ist ein Kernmerkmal der PRANA-Technologie und wird durch den patentierten Kupfer-Wärmetauscher im Parallelstrom-Prinzip ermöglicht.
Welchen SEC-Wert müssen Lüftungsgeräte für eine Förderung aufweisen und wie schneidet PRANA hier ab?
Gemäß der EU-Ökodesign-Verordnung muss der spezifische Energieverbrauch (SEC) für eine Förderung bei ≤ −26 kWh/(m²·a) liegen. Die PRANA-Lüftungsgeräte unterbieten diesen Grenzwert deutlich mit Werten zwischen -27,91 und bis zu -40,5 kWh/(m²a) im durchschnittlichen Klima. Damit wird technisch belegt, dass PRANA einen signifikanten Beitrag zur Energieeinsparung leistet und somit voll förderfähig innerhalb der BEG-Maßnahmen ist.
Ist für die Förderung von PRANA ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 zwingend erforderlich?
Ja, für die Bewilligung von staatlichen Zuschüssen fordert das BAFA zwingend die Erstellung eines fachgerechten Lüftungskonzepts gemäß der Norm DIN 1946-6. Dieses Konzept dient als Luftmengenplan und stellt sicher, dass die installierten PRANA-Geräte für die jeweilige Raumgröße und Nutzungsart korrekt dimensioniert sind. Der Dienstleistungspartner Next Level Energy (NLE) übernimmt diese technische Planung für Ihr PRANA-Projekt oft innerhalb weniger Tage.
Benötige ich für den Förderantrag meiner PRANA-Anlage einen Energie-Effizienz-Experten (EEE)?
Für die Erstellung der technischen Projektbeschreibung (TPB) und die Vergabe der notwendigen TPB-ID im Förderportal ist die Einbindung eines zertifizierten Energie-Effizienz-Experten zwingend vorgeschrieben. Ohne die Bestätigung dieses Experten kann für ein PRANA-System keine Zuschussförderung nach BEG EM beantragt werden. Dieser Sachverständige prüft vorab, ob die geplanten PRANA-Maßnahmen den energetischen Anforderungen entsprechen und die Lufthygiene gewahrt bleibt.
Welche Kosten rund um den PRANA-Einbau gelten als förderfähig?
Neben den reinen Anschaffungskosten für die PRANA-Rekuperatoren sind auch die Kosten für die Kernbohrungen, die Elektroinstallation sowie die fachgerechte Inbetriebnahme und Einregulierung förderfähig. Ebenfalls können die Honorare für den Energieberater und die Erstellung des Lüftungskonzepts für das PRANA-System im Rahmen der Baubegleitung bezuschusst werden. Achten Sie darauf, alle Rechnungen detailliert zu dokumentieren, um den maximalen Förderanspruch für Ihr PRANA-Projekt geltend zu machen.
Kann ich die Montage der PRANA-Lüftung in Eigenleistung erbringen und trotzdem eine Förderung erhalten?
Eine reine Eigenmontage durch Personen ohne entsprechende Qualifikation wird von PRANA nicht empfohlen und kann zum Erlöschen des Garantieanspruchs führen. Zudem fordert das BAFA für die Auszahlung der Förderung eine Fachunternehmererklärung (FUE), die den ordnungsgemäßen Einbau der PRANA-Anlage durch einen qualifizierten Betrieb bestätigt. Da für die Förderung auch eine Einregulierung nach EN 12599 mit Volumenstrom-Messung nachgewiesen werden muss, ist die Beauftragung eines Fachbetriebs für Ihr PRANA-System technisch und finanziell sicherer.
Welche Vorteile bietet die dezentrale PRANA-Lösung gegenüber einer zentralen Anlage bei der Wirtschaftlichkeit?
Das dezentrale PRANA-System ist in der Sanierung meist deutlich wirtschaftlicher, da keine aufwendigen Lüftungskanäle quer durch das Gebäude verlegt werden müssen. Die Montagezeit pro PRANA-Gerät beträgt nur etwa 2 bis 3 Stunden, was die Lohnkosten im Vergleich zu komplexen Zentralanlagen massiv senkt. Zudem ermöglicht PRANA eine etappenweise Sanierung raumweise nach Budget, statt das gesamte Haus auf einmal technisch umrüsten zu müssen.
Gibt es steuerliche Alternativen, falls ich keinen Zuschuss beim BAFA für PRANA beantragen möchte?
Ja, selbstnutzende Wohneigentümer können alternativ zur BAFA-Förderung die Kosten für den PRANA-Einbau gemäß § 35c EStG steuerlich geltend machen. Hierbei lassen sich über drei Jahre verteilt insgesamt 20 % der Sanierungskosten direkt von der Einkommensteuer absetzen. Dies ist oft ein unbürokratischer Weg, um die Investition in PRANA-Technik finanziell zu entlasten, wenn keine anderen öffentlichen Mittel genutzt werden.
Darf ich KfW-Kredite und BAFA-Zuschüsse für meine PRANA-Anlage miteinander kombinieren?
Eine Kombination von verschiedenen Förderprogrammen für dieselbe Maßnahme, also den Einbau der PRANA-Lüfter, ist in der Regel nicht zulässig ("Doppelförderungsverbot"). Sie müssen sich vorab entscheiden, ob Sie für Ihr PRANA-Projekt den direkten Zuschuss beim BAFA wählen oder eine steuerliche Ermäßigung in Anspruch nehmen möchten. Eine Beratung durch Partner wie NLE hilft dabei, die für Ihre Situation finanziell attraktivste Förderstrategie für PRANA zu identifizieren.
Welche Rolle spielt Next Level Energy (NLE) als Partner bei der Förderung?
Next Level Energy fungiert als spezialisierter Dienstleistungspartner, der die gesamte technische Planung, den BAFA-Service und die Montagekoordination für PRANA übernimmt. NLE stellt sicher, dass alle notwendigen Unterlagen wie das Lüftungskonzept und die Fachunternehmererklärung korrekt vorliegen, um eine hohe Bewilligungsquote zu erzielen. Dieser End-to-End-Service reduziert den administrativen Aufwand für den Kunden und sichert die maximale Förderung für die PRANA-Lösung.
Was ist eine Fachunternehmererklärung (FUE) und warum ist sie für PRANA-Kunden wichtig?
Die Fachunternehmererklärung ist ein offizielles Dokument, in dem der installierende Betrieb bestätigt, dass die PRANA-Lüftungsanlage gemäß den geltenden Normen und technischen Anforderungen fachgerecht eingebaut wurde. Diese Erklärung ist eine zwingende Voraussetzung für den Erhalt der staatlichen Förderung durch das BAFA. Ohne dieses Dokument kann der Verwendungsnachweis für die PRANA-Anlage nicht erfolgreich eingereicht werden.
Muss für die Förderung von PRANA eine Einregulierung der Luftströme nachgewiesen werden?
Ja, für die Auszahlung der Förderung verlangt das BAFA ein Einregulierungsprotokoll nach der Norm EN 12599. Bei diesem Vorgang wird messtechnisch überprüft, ob die eingestellten Volumenströme der PRANA-Geräte exakt dem zuvor erstellten Lüftungskonzept entsprechen. Diese technische Abnahme garantiert dem Nutzer, dass die PRANA-Lüftung optimal balanciert arbeitet und die versprochene Energieeffizienz tatsächlich erreicht wird.
Wie viel Heizenergie kann ich durch die hocheffiziente Wärmerückgewinnung von PRANA jährlich einsparen?
Ein einzelnes PRANA-Lüftungsgerät spart in einem durchschnittlichen Klima jährlich ca. 43 kWh Primärenergie durch die Rückgewinnung von Raumwärme ein. In kalten Klimazonen kann diese Ersparnis mit PRANA sogar auf bis zu 85 kWh pro Jahr und Gerät ansteigen. Über die gesamte Lebensdauer der korrosionsbeständigen Kupfer-Wärmetauscher führt dies zu einer massiven Senkung der Heizkosten.
Mit welchen jährlichen Stromkosten muss ich beim Betrieb einer PRANA-Lüftung rechnen?
Der Stromverbrauch der hocheffizienten PRANA-Motoren ist technisch auf ein Minimum optimiert und liegt je nach Modell bei lediglich 1,5 bis 2,5 kWh pro Jahr. Dies bedeutet, dass die Betriebskosten für die elektrische Energie einer PRANA-Einheit oft bei weniger als zwei Euro pro Jahr liegen. Die durch PRANA erzielten Heizkosteneinsparungen übersteigen diese minimalen Betriebskosten somit um ein Vielfaches.
Gibt es eine Obergrenze für das förderfähige Investitionsvolumen bei PRANA-Projekten?
Ja, das maximale förderfähige Investitionsvolumen für energetische Einzelmaßnahmen wie die PRANA-Lüftung liegt aktuell bei bis zu 40.000 Euro pro Objekt oder Wohneinheit. Innerhalb dieser Grenze werden die Kosten für die PRANA-Geräte und deren Installation mit dem entsprechenden Prozentsatz bezuschusst. Dies ermöglicht es auch bei größeren Gebäuden, eine umfassende technische Ausstattung mit PRANA-Rekuperatoren staatlich fördern zu lassen.
Was sind typische Ausschlussfehler, die eine Förderung für PRANA verhindern könnten?
Ein häufiger Fehler ist die Einreichung von Sammelrechnungen ohne klaren Raumbezug oder ohne getrennte Ausweisung von Material- und Lohnkosten für die PRANA-Installation. Auch eine fehlende Einregulierung nach EN 12599 oder das Versäumen der 24-monatigen Umsetzungsfrist nach der Bewilligung führen zum Verlust des Förderanspruchs für PRANA. Nutzen Sie daher die Dokumenten-Checklisten von Air Prana, um alle Nachweise für Ihr PRANA-System vollständig und korrekt einzureichen.
Wie unterscheidet sich die Förderung von PRANA im Neubau im Vergleich zum Bestand?
Die Zuschussförderung der BEG EM konzentriert sich primär auf die Sanierung von Bestandsgebäuden, um deren Energieeffizienz durch Technik wie PRANA zu steigern. Im Neubau müssen Lüftungskonzepte gemäß GEG ohnehin oft als Standard umgesetzt werden, weshalb hier meist andere Förderstufen (z.B. über die KfW für das gesamte Effizienzhaus) relevant sind. Dennoch ist PRANA im Neubau aufgrund der geringen Montagekosten und der hohen Performance eine wirtschaftlich kluge Wahl.
Profitieren auch Vermieter finanziell von der Installation einer PRANA-Lüftungsanlage?
Vermieter können die Kosten für eine PRANA-Lüftung als Modernisierungsmaßnahme nutzen, um den Immobilienwert langfristig zu steigern und die Bausubstanz vor Feuchteschäden zu schützen. Durch die Verbesserung der Energieeffizienzklasse des Gebäudes mit PRANA erhöht sich zudem die Attraktivität der Wohnung auf dem Markt. Zudem lassen sich die Modernisierungskosten für PRANA unter Beachtung der gesetzlichen Grenzen teilweise auf die Miete umlegen.
Muss die Installation von PRANA für die Förderung mit Fotos dokumentiert werden?
Ja, eine detaillierte Fotodokumentation aller relevanten Montageschritte ist Teil der notwendigen Installationsdokumentation für eine erfolgreiche Förderung. Diese Bilder belegen dem Fördergeber, dass das PRANA-Modul korrekt in der Außenwand platziert und die Abdichtung sowie das Gefälle fachgerecht ausgeführt wurden. Diese Transparenz bei der Umsetzung sichert die Erstannahmequote Ihres Förderantrags für das PRANA-System.
Warum ist die Rechnungsstellung mit Raumbezug für die PRANA-Förderung so wichtig?
Das BAFA verlangt eine eindeutige Zuordnung der Maßnahmen zu den jeweiligen Räumen, um die Plausibilität mit dem zuvor eingereichten PRANA-Lüftungskonzept zu prüfen. Rechnungen, die lediglich eine Pauschalsumme für mehrere PRANA-Einheiten ohne Raumangabe enthalten, werden oft als Ausschlussfehler gewertet und führen zur Ablehnung. Stellen Sie sicher, dass Ihr Fachhandwerker jede PRANA-Einheit raumgenau auf der Rechnung aufführt.
Wie lange habe ich nach der Förderzusage Zeit, um das PRANA-Projekt abzuschließen?
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheids für Ihre PRANA-Lüftung haben Sie in der Regel einen Zeitraum von 24 Monaten für die Umsetzung und Einreichung des Verwendungsnachweises. Wird diese Frist ohne begründeten Verlängerungsantrag überschritten, verfällt der Förderanspruch für die PRANA-Maßnahme. Eine zügige Koordination durch NLE hilft dabei, diesen Zeitrahmen für die Montage der PRANA-Geräte sicher einzuhalten.
Ist die PRANA-Anlage beim DIBt gelistet, um die Förderfähigkeit nachzuweisen?
Ja, für Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung wie PRANA ist der Nachweis der Konformität ein wesentlicher Bestandteil des Hersteller-Dokumentenpakets für die BAFA-Anträge. Air Prana Germany liefert hierzu ein komplettes Bundle, das neben Prüfberichten nach DIN EN 13141-8 auch die notwendigen Zulassungen für den deutschen Markt enthält. Diese rechtssichere Dokumentation stellt sicher, dass Ihr PRANA-System alle formalen Hürden der Fördergeber technisch problemlos nimmt.

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