Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 erstellen: Wann es Pflicht ist und was es enthalten muss

Wer neue Fenster einbauen lässt oder die Fassade dämmt, macht sein Gebäude luftdichter – und genau das kann ein Problem werden. Denn ohne ausreichenden Luftwechsel drohen Feuchteschäden und Schimmel. Die DIN 1946-6 schreibt vor, wann ein Lüftungskonzept erstellt werden muss – und legt fest, wie der Mindestluftwechsel sicherzustellen ist. Wer diese Norm ignoriert, riskiert Schimmelschäden, Förderverlust und im Streitfall rechtliche Konsequenzen.

Was ist die DIN 1946-6?

Die DIN 1946-6 „Lüftung von Wohngebäuden“ ist die maßgebliche deutsche Norm für die Planung von Wohnraumlüftung. Sie regelt:

  • Wann ein Lüftungskonzept erforderlich ist
  • Wie der notwendige Mindestluftwechsel berechnet wird
  • Welche Lüftungssysteme den Anforderungen genügen
  • Welche vier Lüftungsstufen zu berücksichtigen sind

Die Norm gilt für alle Wohngebäude – Einfamilienhäuser genauso wie Mehrfamilienhäuser – und betrifft sowohl Neubau als auch Sanierung.

Wann ist ein Lüftungskonzept Pflicht?

Neubau: Immer. Jedes neue Wohngebäude benötigt ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6.

Sanierung: Ein Lüftungskonzept ist verpflichtend, wenn:

  • Mehr als ein Drittel aller Fenster eines Gebäudes ausgetauscht werden, oder
  • Mehr als ein Drittel der Dachfläche neu gedämmt wird (inkl. oberster Geschossdecke)

Diese Schwellenwerte gelten pro Sanierungsmaßnahme. Wer nur zwei von sechs Fenstern tauscht, fällt nicht in die Pflicht – wer alle Fenster eines Hauses erneuert, zwingend.

Warum diese Auslöser? Weil sowohl neue Fenster als auch neu gedämmte Dachflächen die Infiltrationsrate (n50-Wert) des Gebäudes erheblich reduzieren. Was als Energiesparmaßnahme gut gemeint ist, kann ohne begleitende Lüftungsplanung zur Feuchtigkeitsfalle werden.

Die vier Lüftungsstufen nach DIN 1946-6

Die Norm definiert vier Betriebsstufen, die jede Wohnraumlüftung abdecken muss:

Stufe Beschreibung Typische Situation
Stufe 1 Lüftung zum Feuchteschutz Gebäude zeitweise unbewohnt, Nacht
Stufe 2 Reduzierte Lüftung Wenige Personen, geringe Aktivität
Stufe 3 Nennlüftung Normale Belegung und Aktivität
Stufe 4 Intensivlüftung Kochen, Duschen, sportliche Aktivität

Ein normgerechtes Lüftungssystem muss alle vier Stufen abdecken können – entweder durch stufenlose oder mehrstufige Regelung.

Wie wird der Volumenstrom berechnet?

Die DIN 1946-6 kennt drei Berechnungsverfahren – maßgeblich ist der größte der drei Ergebniswerte:

Verfahren 1: Personenanzahl

30 m³/h pro Person (Nennlüftung). Beispiel: 4 Personen = 120 m³/h.

Verfahren 2: Ablufträume

Standardwerte je Raumtyp:

  • Bad: 45 m³/h
  • Küche: 45–60 m³/h (je nach Ausstattung)
  • WC: 25 m³/h
  • Hauswirtschaftsraum: 45 m³/h

Verfahren 3: Wohnfläche

Wohnfläche in m² × Faktor (normgemäße Formel) = Mindestvolumenstrom in m³/h.

Das größte Ergebnis aus den drei Verfahren ist der Auslegungsvolumenstrom für die Nennlüftung (Stufe 3). Für Stufe 1 (Feuchteschutz) gelten reduzierte Werte.

Wer darf ein Lüftungskonzept erstellen?

Das Lüftungskonzept muss von einer fachkundigen Person erstellt werden:

  • Energieberater (BAFA-/KfW-zugelassen)
  • Fachplaner Lüftungstechnik (TGA-Planer)
  • Qualifizierter Handwerker (SHK, Elektro) mit entsprechender Ausbildung

Für die BAFA-Förderung (BEG EM) ist ein zugelassener Energieeffizienz-Experte erforderlich, wenn das Lüftungskonzept als Grundlage für die Förderantragstellung dient. Das Lüftungskonzept selbst kann auch vom Fachbetrieb erstellt werden.

Inhalte eines normgerechten Lüftungskonzepts

Ein vollständiges Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 enthält:

  1. Gebäudebeschreibung: Lage, Bauart, Dämmstandard, vorhandene Infiltration
  1. Nutzungsparameter: Personenanzahl, Raumnutzung, Kochgewohnheiten
  1. Luftmengenberechnung: Alle drei Verfahren, Ergebnis
  1. Infiltrationsnachweis: n50-Wert (Blower-Door oder Schätzung nach Norm)
  1. Systemauswahl: Welche Lüftungsart den Bedarf deckt
  1. Geräteauswahl und Positionierung: Zuluft-/Ablufträume, Gerätetyp
  1. Nachweis der Normerfüllung: Alle vier Stufen abgedeckt?

Lüftungskonzept und dezentrale Lüftungsanlage

Dezentrale Systeme wie das PRANA sind explizit in der DIN 1946-6 als normgerechte Lösung anerkannt. Wichtig ist, dass die Zuluft- und Abluftmengen nach der Berechnung auf die tatsächliche Gerätekonfiguration abgestimmt sind.

Bei paarweisem Betrieb (je ein Zuluft- und ein Abluftgerät wechseln im Rhythmus) ist die Luftbilanz systembedingt ausgeglichen. Die Anzahl der Geräte je Raum und die Stufeneinstellung müssen die berechneten Volumenströme abdecken.

Typische Fehler beim Lüftungskonzept

Konzept fehlt bei Fensterwechsel: Viele Bauherren und Handwerker wissen nicht, dass der Schwellenwert (1/3 der Fenster) auch für ältere Häuser gilt. Das Konzept wird nicht erstellt – Schimmel nach 2–3 Jahren.

Infiltration überschätzt: Wenn angenommen wird, das Gebäude sei „undicht genug“ für natürliche Lüftung, aber n50 nach Sanierung tatsächlich unter dem Grenzwert liegt, reicht Infiltration nicht mehr aus.

Volumenstrombedarf nur nach Wohnfläche: Das Ergebnis der Flächenberechnung ist oft niedriger als das der Personenberechnung. Maßgeblich ist immer der höchste Wert.

FAQ zum Lüftungskonzept nach DIN 1946-6

Muss ich das Konzept dem Bauamt vorlegen?

Nicht zwingend für alle Maßnahmen, aber beim Bauantrag für Neubauten. Für die BAFA-Förderung ist das Konzept nachweispflichtig.

Was kostet ein Lüftungskonzept?

Je nach Aufwand und Ersteller: 200–600 €. Energieberater, die ohnehin einen iSFP erstellen, integrieren das Lüftungskonzept oft.

Gilt die Pflicht auch für Eigentumswohnungen?

Ja, wenn die Fenster der Wohnung den Schwellenwert überschreiten. Bei WEG-Beschlüssen zur gemeinsamen Fenstererneuerung gilt die Pflicht für das gesamte Gebäude.

Kann ich das Konzept selbst erstellen?

Technisch möglich, wenn die fachliche Qualifikation vorhanden ist. Für BAFA-Förderung ist ein zugelassener Experte vorgeschrieben.

Muss das Konzept aktualisiert werden?

Bei wesentlichen Änderungen (weitere Sanierungsmaßnahmen, Nutzungsänderung, Umbau) empfiehlt sich eine Aktualisierung.

Fazit

Das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 ist kein bürokratisches Anhängsel – es ist der fachliche Nachweis, dass ein Gebäude nach der Sanierung noch ausreichend belüftet wird. Wer ohne Konzept saniert und anschließend Schimmelschäden hat, trägt das Risiko selbst. Wer dagegen früh plant, verhindert Folgeschäden und kann die Lüftungsanlage gezielt als BAFA-geförderte Maßnahme einplanen.

Nächste Schritte

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