Die Bundesförderung BAFA BEG EM ist der bekannteste Förderweg für Lüftungsanlagen – aber nicht der einzige. Viele Bundesländer bieten zusätzliche Landesförderungen, die auf die Bundesförderung aufgestockt werden können. Wer beide Töpfe kennt und richtig kombiniert, senkt die Nettoinvestition deutlich. Dieser Artikel gibt einen aktuellen Überblick (Stand 2026).
Bundesförderung vs. Landesförderung: Was ist der Unterschied?
Bundesförderung (BAFA BEG EM):
- Einheitlich in ganz Deutschland
- Fördersatz: 15 % + 5 % iSFP-Bonus
- Förderstelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- Bedingung: Antrag vor Auftragsvergabe, WRG ≥ 75 %
Landesförderung:
- Variiert stark nach Bundesland (Programm, Höhe, Bedingungen)
- Ergänzt die Bundesförderung in vielen Ländern zusätzlich
- Förderstellen: Landesbanken (z. B. NRW.BANK, BayernLabo), Bezirksregierungen
- Häufige Bedingung: Maßnahme muss über GEG-Anforderungen hinausgehen
Nordrhein-Westfalen: progres.nrw
Das Programm progres.nrw – Klimaschutztechnik ist eines der aktivsten Landesförder-Programme für Lüftungsanlagen in Deutschland. Es wird durch die Bezirksregierung Arnsberg und die NRW.BANK administriert.
Förderhöhen für Lüftungsanlagen in NRW (Stand 2026):
| Anlagentyp | Neubau | Bestand |
|---|---|---|
| Zentrale Lüftungsanlage | 1.000 €/WE | 2.000 €/WE |
| Dezentrale Lüftungsanlage | 200 €/Gerät(paar)/Raum | 200 €/Gerät(paar)/Raum |
| Dezentrale Anlage (max.) | 1.000 €/WE | 1.000 €/WE |
Kombinierbarkeit: progres.nrw kann mit BAFA BEG EM kombiniert werden – bis zu einem maximalen Gesamtfördersatz von 60 %. [Angabe prüfen]
Wichtige Bedingung: Die geförderte Maßnahme darf nicht der Erfüllung der GEG-Anforderungen dienen – sie muss über das gesetzlich vorgeschriebene Niveau hinausgehen.
Laufzeit: Anträge sind bis 30. Juni 2027 möglich (Stand 2026).
Antragstellung: Online über die NRW.BANK oder die Bezirksregierung Arnsberg. Antrag muss vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Praxisbeispiel NRW:
EFH-Eigentümer in Köln, 3 dezentrale Geräte (3 Räume), Gesamtinvestition 3.600 €:
- BAFA BEG EM (15 %): 540 €
- progres.nrw dezentral: 3 Räume × 200 € = 600 €
- Gesamtförderung: 1.140 € (32 % der Investition)
Bayern
Das 10.000-Häuser-Programm (Bayern), das dezentrale Lüftungsanlagen bisher direkt förderte, ist 2023 ausgelaufen. Das Nachfolgeprogramm konzentriert sich auf das Bayerische Modernisierungsprogramm (BayModR) sowie die Förderkredite der BayernLabo.
Für Lüftungsanlagen sind in Bayern aktuell keine eigenständigen direkten Zuschüsse mehr verfügbar, die mit BAFA kombinierbar wären. BayernLabo bietet zinsgünstige Darlehen für energetische Sanierungen, die Lüftungsanlagen einschließen können. [Angabe prüfen]
Empfehlung Bayern: Vor Antragstellung aktuelle Förderbedingungen bei der BayernLabo oder bei einer Energieberatungsstelle prüfen, da sich Programme kurzfristig ändern können.
Hessen
In Hessen gibt es das Sonderprogramm Eigenheim der WIBank (Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen). Dieses Programm kann KfW-Mittel aufstocken und schließt energetische Sanierungsmaßnahmen ein. Lüftungsanlagen können Teil eines förderfähigen Maßnahmenpaketes sein.
Konkrete Zuschüsse für Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahme über reine Landesförderung ohne KfW sind in Hessen aktuell nicht standardmäßig verfügbar. [Angabe prüfen]
Hamburg, Bremen, Berlin
Diese Stadtstaaten haben eigene Energiebank-Programme. Förderhöhen und Konditionen sind kleiner als in Flächenländern, aber teils kombinierbar mit Bundesförderung.
Beispiel Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) – zinsgünstige Darlehen für Klimaschutzprojekte in Wohngebäuden, keine direkten Lüftungszuschüsse [Angabe prüfen].
Baden-Württemberg, Sachsen, Thüringen
Diese Länder konzentrieren ihre Eigenheimförderung auf Heizungsanlagen (WP, Biomasse) und Dämmung. Direkte Zuschüsse für Lüftungsanlagen als Einzelmaßnahme ohne übergeordnete Effizienzhaus-Förderung sind in diesen Ländern aktuell begrenzt. [Angabe prüfen]
Allgemeine Kombinationsregeln
Wenn Sie Bundes- und Landesförderung kombinieren möchten, gilt:
- Gesamtfördersatz beachten: Die meisten Landesanbieter setzen eine Obergrenze für die Gesamtförderung aus allen Quellen (z. B. max. 60 % bei progres.nrw).
- Keine Doppelförderung für denselben Anteil: Wenn BAFA 15 % fördert, kann die Landesförderung den restlichen Eigenanteil subventionieren – nicht aber denselben Kostenanteil nochmals.
- Separate Anträge: Bundes- und Landesförderung werden bei verschiedenen Stellen beantragt. Beide Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt sein.
- GEG-Bedingung bei Landesförderung: Viele Länderprogramme fördern nur, wenn die Maßnahme über das GEG-Mindestniveau hinausgeht. Bei Sanierungen, bei denen eine Lüftungsanlage ohnehin gesetzlich erforderlich ist, kann die Landesförderung wegfallen.
Wo finde ich aktuelle Landesförderungen?
Landesförderprogramme ändern sich regelmäßig – teils mehrmals jährlich. Zuverlässige Quellen:
- co2online.de/foerdermittel – nach Bundesland und Maßnahme filterbar
- foerderrechner.de – Vergleich Bundes- und Landesförderung
- Energieagentur des jeweiligen Bundeslands (z. B. Energieagentur NRW, Energie Bayern)
- Verbraucherzentrale – kostenlose Erstberatung zu verfügbaren Förderprogrammen
PRANA und Landesförderung
Dezentrale Lüftungsgeräte wie PRANA sind in Programmen wie progres.nrw explizit als förderfähige Anlagentyp (dezentrale Lüftungsanlage mit WRG) genannt. In anderen Bundesländern hängt die Förderfähigkeit von den konkreten Programmbedingungen ab. Eine Vorabklärung beim jeweiligen Förderanbieter ist empfehlenswert.
Praxisbeispiel: Maximale Förderung in NRW
MFH mit 5 WE, NRW, dezentrale Lüftungsanlage, je 2 Geräte pro WE:
| Förderung | Berechnung | Betrag |
|---|---|---|
| BAFA BEG EM (15 %) | 15 % × 9.000 € | 1.350 € |
| BAFA + iSFP (20 %) | 20 % × 9.000 € | 1.800 € |
| progres.nrw dezentral | 5 WE × 2 Räume × 200 € | 2.000 € |
| Gesamtförderung (mit iSFP) | 3.800 € | |
| Anteil der Investition | 42 % |
Nächste Schritte
Wenn Sie prüfen wollen, welche Landesförderung für Ihr Bundesland aktuell verfügbar ist:
- Aktuellen Stand bei der Landesbank oder Energieagentur prüfen (Daten ändern sich)
- Förderstellen-Anfrage vor Antragstellung stellen
- Antragszeitraum beachten – auch Landesförderungen haben Budgetgrenzen
→ Beratung anfragen: Wir helfen Ihnen einzuschätzen, welche Kombination aus Bundes- und Landesförderung für Ihr Projekt realistisch ist.
FAQ
Welche Bundesländer fördern Lüftungsanlagen zusätzlich zu BAFA?
NRW ist das aktivste Bundesland mit progres.nrw. Bayern hatte das 10.000-Häuser-Programm (2023 ausgelaufen). Andere Länder bieten Darlehen oder aufgestockte KfW-Mittel. Landesförderungen ändern sich regelmäßig – immer aktuell prüfen.
Kann ich BAFA und Landesförderung kombinieren?
Ja, in vielen Fällen – meist bis zu einem maximalen Gesamtfördersatz (z. B. 60 % bei progres.nrw). Beide Anträge müssen vor Maßnahmenbeginn gestellt werden.
Was ist progres.nrw?
Das Förderprogramm „Klimaschutztechnik“ des Landes Nordrhein-Westfalen. Es fördert dezentrale Lüftungsanlagen mit 200 €/Gerätepaar/Raum bis max. 1.000 €/WE und zentrale Anlagen mit 2.000 €/WE (Bestand).
Gibt es Landesförderung für dezentrale Lüftungsanlagen?
Ja, explizit in NRW (progres.nrw). In anderen Bundesländern hängt es vom jeweiligen Programm ab.
Warum gilt die GEG-Bedingung bei Landesförderungen?
Landesförderprogramme sollen über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Wenn eine Lüftungsanlage ohnehin gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. nach DIN 1946-6 bei Sanierung), entfällt in manchen Programmen der Zuschuss.
Wo finde ich aktuelle Informationen zu Landesförderungen?
co2online.de/foerdermittel, die Energieagenturen der Bundesländer und die Verbraucherzentrale sind die zuverlässigsten aktuellen Quellen.
Fazit
Landesförderungen sind ein unterschätzter Hebel für die Finanzierung von Lüftungsanlagen. NRW ist mit progres.nrw führend – dezentrale Anlagen können dort bis zu 1.000 €/WE zusätzlich zur BAFA-Förderung erhalten. Andere Bundesländer bieten Darlehen oder aufgestockte KfW-Mittel. Weil sich Programme regelmäßig ändern, lohnt sich eine aktuelle Prüfung vor Antragstellung.
→ Kontakt aufnehmen: Wir beraten Sie zur verfügbaren Förderung für Ihr Bundesland und Ihr Gebäudetyp.
